Ab wann darf man vapen? In Deutschland dürfen E-Zigaretten, Vapes und Liquids erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Das regelt § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Altersgrenze gilt für nikotinhaltige und für nikotinfreie Produkte, im Laden genauso wie im Onlinehandel.
Ab welchem Alter darf man vapen?
E-Zigaretten und Liquids dürfen in Deutschland nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe an Kinder und Jugendliche und das Gestatten des Konsums in der Öffentlichkeit. Das gilt auch für nikotinfreie Vapes und für den Kauf im Internet. Die Altersgrenze liegt damit bei 18 Jahren.
Was regelt § 10 Jugendschutzgesetz?
§ 10 JuSchG regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwaren, E-Zigaretten und ähnlichen Erzeugnissen. Er verbietet die Abgabe an Minderjährige, das Gestatten des Konsums in der Öffentlichkeit, den Verkauf über frei zugängliche Automaten und den Versand an Minderjährige. Vier Absätze sind für E-Zigaretten relevant:
- Abs. 1: In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder und Jugendliche weder abgegeben werden, noch darf ihnen der Konsum gestattet werden.
- Abs. 2: Automaten mit solchen Produkten dürfen in der Öffentlichkeit nur aufgestellt werden, wenn Kinder und Jugendliche sie nicht nutzen können.
- Abs. 3: Diese Produkte dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch im Versandhandel an sie abgegeben werden.
- Abs. 4: Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas und deren Behältnisse.
Ab wie vielen Jahren darf man vapen?
Das Jugendschutzgesetz nennt kein ausdrückliches Mindestalter für das Vapen selbst. Es verbietet aber die Abgabe an Kinder und Jugendliche und das Gestatten des Konsums in der Öffentlichkeit. Kinder sind nach § 1 JuSchG Personen unter 14 Jahren, Jugendliche Personen zwischen 14 und unter 18 Jahren. Im Ergebnis gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Darf man mit 16 vapen?
Mit 16 Jahren darf man weder E-Zigaretten noch Liquids kaufen. Die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren ist nach § 10 JuSchG verboten, im Laden wie im Onlinehandel. Verkaufsstellen und Gaststätten dürfen Jugendlichen den Konsum in der Öffentlichkeit auch nicht gestatten. Das gilt für Produkte mit und ohne Nikotin.
Gilt die Altersgrenze auch für nikotinfreie Vapes und Liquids?
Ja. Seit der Ergänzung durch Abs. 4 gilt das Abgabeverbot ausdrücklich auch für nikotinfreie E-Zigaretten, elektronische Shishas und deren Behältnisse. Ein Liquid mit 0 mg/ml darf also ebenso wenig an Minderjährige abgegeben werden wie ein Liquid mit 20 mg/ml. Für nikotinfreie Liquids gilt außerdem dieselbe Liquidsteuer.
Eine Übersicht nikotinfreier Liquids steht unter Liquid ohne Nikotin (0 mg/ml). Was 0 mg/ml im Vergleich zu anderen Stärken bedeutet, erklärt der Ratgeber Nikotinstärke: mg/ml umrechnen.
Was gilt beim Kauf von Vapes im Internet?
Nach § 10 Abs. 3 JuSchG dürfen Onlineshops E-Zigaretten und Liquids Kindern und Jugendlichen weder anbieten noch an sie versenden. Onlinehändler müssen deshalb sicherstellen, dass die Ware nur bei Personen ab 18 Jahren ankommt. Wie das geprüft wird, legt der jeweilige Shop fest, zum Beispiel über eine Altersprüfung bei der Bestellung oder bei der Zustellung.
Wer muss die Regeln einhalten?
Die Regeln richten sich an Gewerbetreibende und Veranstalter, also an Verkaufsstellen, Gaststätten, Automatenbetreiber und Onlinehändler. Wer als Gewerbetreibender oder Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 10 JuSchG verstößt, handelt nach § 28 Abs. 1 ordnungswidrig. Die Geldbuße kann nach § 28 Abs. 5 bis zu 50.000 Euro betragen.
Ordnungswidrig handelt nach § 28 Abs. 4 auch, wer als Person über 18 Jahren ein verbotenes Verhalten von Kindern oder Jugendlichen herbeiführt oder fördert, zum Beispiel durch Weitergabe.
Darf ein Erwachsener Vapes für Minderjährige kaufen?
Nein. Wer als Person über 18 Jahren ein nach § 10 JuSchG verbotenes Verhalten von Kindern oder Jugendlichen herbeiführt oder fördert, handelt nach § 28 Abs. 4 JuSchG ordnungswidrig. Das betrifft zum Beispiel den Kauf einer E-Zigarette, die anschließend an eine minderjährige Person weitergegeben wird. Das gilt auch für nikotinfreie Produkte.
Ab welchem Alter darf man Liquids kaufen?
Liquids darf man in Deutschland ab 18 Jahren kaufen. Das gilt für Liquids mit Nikotinsalz, mit Freebase-Nikotin und ohne Nikotin, für 10-ml-Flaschen ebenso wie für vorbefüllte Pods und Einweg-E-Zigaretten. Grundlage ist § 10 JuSchG, der nach Abs. 4 ausdrücklich auch nikotinfreie Behältnisse für E-Zigaretten erfasst.
Wo steht die Altersgrenze im Shop?
Bei LOVESTICKS steht der Hinweis auf die Abgabe ab 18 Jahren in den Produktbeschreibungen sowie in den häufigen Fragen. Nikotinhaltige Produkte tragen zusätzlich den gesetzlichen Warnhinweis zum Nikotin. Bestellungen werden nur an Personen ab 18 Jahren ausgeliefert, im Zweifel wird das Alter geprüft.
Kurze Antworten auf häufige Fragen
- Darf man mit 17 Jahren ein nikotinfreies Liquid kaufen? Nein. Nach § 10 Abs. 4 JuSchG gilt das Abgabeverbot auch für nikotinfreie Produkte.
- Gilt die Altersgrenze auch für Einweg-E-Zigaretten? Ja. Sie gilt für alle E-Zigaretten und deren Behältnisse, egal ob nachfüllbar oder Einweg.
- Gilt die Altersgrenze auch für E-Shishas? Ja. § 10 Abs. 4 JuSchG nennt elektronische Shishas ausdrücklich.
- Muss ich beim Onlinekauf mein Alter nachweisen? Onlinehändler müssen sicherstellen, dass nicht an Minderjährige geliefert wird. Wie der Nachweis erfolgt, legt der Shop fest.
Welche weiteren Regeln gibt es?
Neben dem Jugendschutzgesetz regelt das Tabakerzeugnisgesetz Füllmengen, Nikotinhöchstgehalt und Werbung für E-Zigaretten. Wo in der Öffentlichkeit gedampft werden darf, bestimmen außerdem Hausordnungen sowie die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die E-Zigaretten zum Teil einbeziehen. Diese Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Den Begriff erklärt auch das Glossar unter Jugendschutz.
Stand: 28.09.2026. Quellen: Jugendschutzgesetz § 1, § 10 und § 28 (gesetze-im-internet.de). Diese Angaben sind keine Rechtsberatung.
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.
