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Alltag

E-Zigarette im Auto und am Steuer: Was ist erlaubt?

Ein ausdrückliches Verbot für E-Zigaretten am Steuer gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem gelten Pflichten aus der Straßenverkehrs-Ordnung, und über ein Rauchverbot im Auto bei Kindern wird seit Jahren diskutiert. Ein Überblick über Rechtslage, Sicherheit und den Umgang mit Hitze.

Von Amir SEOVeröffentlicht am Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit

E-Zigarette im Auto: LUVX Velora Pink und LUVX Pod Kit Silver vor stilisiertem Lenkrad

Kurz gesagt: Ein ausdrückliches Verbot, am Steuer eine E-Zigarette zu benutzen, gibt es in Deutschland derzeit nicht. Wer ein Fahrzeug führt, muss aber nach der Straßenverkehrs-Ordnung dafür sorgen, dass Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt werden, und darf sich nicht ablenken lassen. Ein Rauchverbot im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren liegt als Gesetzentwurf vor, ist aber kein geltendes Recht. Im Sommer gehört die E-Zigarette nicht ins geparkte Auto.

Ist Vapen am Steuer erlaubt?

Ja, grundsätzlich schon. Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch ein anderes Gesetz verbietet es, während der Fahrt zu dampfen. Das gilt für Zigaretten genauso wie für E-Zigaretten. Erlaubt heißt aber nicht folgenlos: Die allgemeinen Pflichten im Straßenverkehr gelten weiter.

Nach § 1 StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht [1]. Und nach § 23 Absatz 1 StVO ist, wer ein Fahrzeug führt, dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden, unter anderem durch Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs [2]. Eine dichte Dampfwolke im Innenraum oder ein beschlagenes Fenster kann die Sicht einschränken. Wer dadurch einen Unfall verursacht, kann nicht darauf verweisen, dass Dampfen erlaubt war.

Gilt das Handyverbot auch für die E-Zigarette?

Das sogenannte Handyverbot in § 23 Absatz 1a StVO betrifft elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Genannt werden beispielsweise Mobiltelefone, Tablets, Navigationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik [2]. Eine E-Zigarette dient keinem dieser Zwecke und ist in der Aufzählung nicht genannt. Nach dem Wortlaut fällt das bloße Dampfen daher nicht unter das Handyverbot.

Anders kann es aussehen, wenn ein Gerät zusätzliche Funktionen hat, etwa einen Touchscreen mit Apps oder eine Bedienung, die den Blick länger vom Verkehr abzieht. Unabhängig davon gilt: Wer während der Fahrt ein Gerät befüllt, Einstellungen sucht oder etwas vom Boden aufhebt, ist abgelenkt. Befüllen, Pod-Wechsel und Einstellen der Airflow gehören deshalb auf den Parkplatz, nicht in den fließenden Verkehr.

Situation Einordnung
kurzer Zug an der E-Zigarette während der Fahrt kein ausdrückliches Verbot, Sorgfaltspflichten gelten
dichte Dampfwolke, eingeschränkte Sicht kann gegen § 23 Abs. 1 StVO verstoßen
Liquid nachfüllen oder Pod wechseln beim Fahren Ablenkung, besser nur im Stand
Bedienung eines Touchscreens am Gerät kann je nach Funktion problematisch sein

Kommt ein Rauchverbot im Auto mit Kindern?

Darüber wird seit Jahren diskutiert. Der Bundesrat hat am 26.09.2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen verboten sein soll, wenn Minderjährige oder Schwangere anwesend sind [3]. Für Verstöße sieht der Entwurf eine Geldbuße von mindestens 500 und höchstens 3.000 Euro vor [3]. Der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/2742 vor [4].

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Bundesrat bereits 2019 und 2022 gleichlautende Vorschläge eingebracht hatte. Einen Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen begrüßt sie, äußert aber verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Regelung [4]. Stand 28.09.2026 ist der Entwurf nicht beschlossen. Ein Rauchverbot im Auto ist damit kein geltendes Recht.

Wären E-Zigaretten von dem Verbot erfasst?

Der Entwurf spricht vom „Rauchen“ und ändert das Bundesnichtraucherschutzgesetz. E-Zigaretten werden im Text des Bundesratsbeschlusses nicht ausdrücklich genannt [3]. Ob sie von einem künftigen Gesetz erfasst würden, hängt von der endgültigen Fassung ab. Organisationen wie die Stiftung Kindergesundheit fordern ausdrücklich, dass ein Verbot auch für E-Zigaretten gelten soll [5].

Unabhängig von der Rechtslage ist Rücksicht der richtige Maßstab: Kinder und Schwangere im Auto sollten keinem Dampf ausgesetzt werden, und Nichtdampfer an Bord werden vorher gefragt. Ob die Aerosole für Mitfahrende unbedenklich sind, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt [5].

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Mehrere europäische Staaten haben bereits Rauchverbote in Fahrzeugen eingeführt, meist bei Anwesenheit von Kindern, etwa Italien, Frankreich, Österreich und Griechenland [5]. Ob diese Regeln auch E-Zigaretten umfassen und wie hoch die Bußgelder sind, unterscheidet sich von Land zu Land. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, prüft die Regeln des Reiselandes am besten vorab.

Darf man im Mietwagen, Taxi oder Carsharing dampfen?

Das regeln die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Viele Mietwagen, Taxis und Carsharing-Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge, und E-Zigaretten werden dabei oft wie Zigaretten behandelt. Bei Verstößen können Reinigungsgebühren anfallen. Im Taxi oder bei einem Fahrdienst entscheidet im Zweifel der Fahrer. Ein kurzer Blick in die Mietbedingungen oder eine Frage vor der Fahrt vermeidet Ärger.

Warum gehört die E-Zigarette im Sommer nicht ins Auto?

E-Zigaretten enthalten einen Lithium-Ionen-Akku. Hohe Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung können solche Akkus beschädigen, im Inneren der Zelle steigen Temperatur und Druck [6]. Ein geparktes Auto heizt sich an sonnigen Tagen stark auf, besonders auf dem Armaturenbrett und der Hutablage.

Auch das Liquid mag keine Hitze: Wärme und Licht können Geschmack und Farbe verändern, und in erwärmten Pods kann Liquid leichter austreten. Wie man Liquids richtig lagert, steht in Liquid-Haltbarkeit.

So bleibt die E-Zigarette unterwegs in gutem Zustand:

  • im Sommer nicht im geparkten Auto liegen lassen, sondern mitnehmen
  • nie in die pralle Sonne legen, auch nicht während der Fahrt
  • Liquidflaschen stehend und verschlossen transportieren
  • ein Gerät, das sich aufgebläht, verformt oder ungewöhnlich heiß anfühlt, nicht weiter benutzen
  • im Winter das Gerät vor dem Laden auf Raumtemperatur kommen lassen

Darf man die E-Zigarette im Auto laden?

Über USB-C lassen sich die meisten Geräte auch im Auto laden. Dafür sollte ein passendes, intaktes Kabel und ein ordentlicher USB-Anschluss verwendet werden. Das Gerät nicht unbeaufsichtigt im abgestellten Fahrzeug laden und nicht in der Sonne liegen lassen. Weitere Hinweise zum Laden gibt Vape aufladen. Wie oft geladen werden muss, hängt vom Akku ab: Die LUVX Velora hat zum Beispiel einen 1100-mAh-Akku, das LUVX Pod Kit einen 1000-mAh-Akku.

Wo bewahrt man E-Zigarette und Liquid im Auto auf?

Fahren Kinder mit, gehören E-Zigarette, Pods und Liquidflaschen außer Reichweite, etwa ins Handschuhfach oder in eine geschlossene Tasche. Das versehentliche Verschlucken von Liquid ist laut BfR der häufigste Grund für Anfragen zu E-Zigaretten bei den Giftinformationszentren, häufig sind Kleinkinder betroffen [7]. Nachfüllbehälter müssen gesetzlich kindersicher sein, und viele Geräte bieten eine Sperrfunktion. Wie sie funktioniert und was hilft, wenn sie klemmt, erklärt Kindersicherung bei E-Zigaretten.

Läuft Liquid im Auto aus, wird es mit einem Tuch aufgenommen und die Stelle mit Wasser und etwas Spülmittel nachgewischt. Nikotinhaltiges Liquid sollte dabei nicht längere Zeit auf der Haut bleiben, Hände anschließend waschen.

Was ist bei Rauchmeldern im Wohnmobil zu beachten?

Wohnmobile und Wohnwagen haben oft einen Rauchmelder im kleinen Innenraum. Dort verteilt sich Dampf schlechter als in einer Wohnung, und ein direkt unter dem Melder ausgeatmeter Zug kann einen Alarm auslösen. Warum das so ist, erklärt Vape und Rauchmelder.

Häufige Fragen

Ist es verboten, am Steuer eine E-Zigarette zu benutzen?

Nein, ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht. Die Pflichten aus der StVO gelten aber: Sicht und Gehör dürfen nicht beeinträchtigt werden, und Ablenkung ist zu vermeiden.

Fällt die E-Zigarette unter das Handyverbot?

Nach dem Wortlaut von § 23 Abs. 1a StVO nicht, weil sie nicht der Kommunikation, Information oder Organisation dient. Bei Geräten mit Touchscreen und Zusatzfunktionen kann das anders sein.

Gibt es ein Rauchverbot im Auto mit Kindern?

Nein, Stand 28.09.2026 nicht. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats liegt dem Bundestag vor, ist aber nicht beschlossen.

Wie hoch wäre das Bußgeld nach dem Entwurf?

Der Bundesratsentwurf sieht mindestens 500 und höchstens 3.000 Euro vor. Das ist ein Entwurf, kein geltendes Recht.

Würde ein Rauchverbot im Auto auch für E-Zigaretten gelten?

Das ist offen. Der Entwurf spricht vom Rauchen und nennt E-Zigaretten nicht ausdrücklich. Entscheidend wäre die endgültige Fassung.

Darf ich im Mietwagen dampfen?

Das regeln die Mietbedingungen. Viele Mietwagen sind Nichtraucherfahrzeuge, bei Verstößen können Reinigungsgebühren anfallen.

Kann ich die E-Zigarette im heißen Auto liegen lassen?

Besser nicht. Hitze und direkte Sonne können den Lithium-Ionen-Akku beschädigen und das Liquid verändern.

Darf ich während der Fahrt Liquid nachfüllen?

Rechtlich ist das nicht ausdrücklich geregelt, aber es lenkt ab. Nachfüllen und Pod-Wechsel gehören auf den Parkplatz.

Kann ich die E-Zigarette im Auto laden?

Ja, mit passendem Kabel über USB. Das Gerät dabei nicht unbeaufsichtigt im abgestellten Auto oder in der Sonne liegen lassen.

Quellen

  1. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 1. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html
  2. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 23 Absatz 1 und 1a. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
  3. Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes, Drucksache 481/25 (Beschluss), 26.09.2025. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0401-0500/481-25%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  4. Deutscher Bundestag, hib 619/2025: Bundesrat will besseren Nichtraucherschutz in Fahrzeugen, 13.11.2025. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126782
  5. Stiftung Kindergesundheit via Deutsches Gesundheitsportal: Rauchen im Auto – Warum Kinder und Schwangere besonderen Schutz benötigen, 01.07.2026. https://www.deutschesgesundheitsportal.de/2026/07/01/rauchen-im-auto-warum-kinder-und-schwangere-besonderen-schutz-benoetigen/
  6. DGUV Information 205-041: Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien, Februar 2024. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4668
  7. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Studie zu E-Zigaretten – In Deutschland bislang keine bedrohliche Vergiftung durch „Dampfen“, Presseinformation 51/2019, 06.12.2019. https://www.bfr.bund.de/presseinformation/studie-zu-e-zigaretten-in-deutschland-bislang-keine-bedrohliche-vergiftung-durch-dampfen/
  8. Produktangaben LUVX Velora und LUVX Pod Kit 1000 mAh, Shop LOVESTICKS, Stand 28.09.2026.

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