Kurz gesagt: In Deutschland gibt es kein einheitliches Vape-Verbot. Bundesweit verboten ist das Vapen nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz in Bundesbehörden, in Zügen, Bussen, Straßenbahnen, Flugzeugen und in Personenbahnhöfen. Für Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser und Landesbehörden gelten die Gesetze der Länder: Ausdrücklich einbezogen sind E-Zigaretten derzeit in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, in Bremen ab 01.01.2027. Unabhängig davon können Gastwirte, Arbeitgeber und die Deutsche Bahn das Vapen per Hausrecht verbieten. Stand: 03.10.2026.
Wo du vapen darfst, hängt davon ab, wo du gerade bist: im Zug, im Restaurant, im Büro oder unter freiem Himmel. Drei Ebenen greifen ineinander: Bundesrecht, Landesrecht und das Hausrecht der Betreiber. Dieser Artikel ordnet sie ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Was regelt das Bundesnichtraucherschutzgesetz?
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) verbietet in § 1 „das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“ [1]. E-Zigaretten sind damit ausdrücklich erfasst. Das Verbot gilt an drei Orten:
- Einrichtungen des Bundes: Bundesbehörden, Bundesgerichte und andere Einrichtungen des Bundes.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Eisenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse, Busse im Linienverkehr, Flugzeuge in der gewerblichen Personenbeförderung und Fahrgastschiffe im Linienverkehr (§ 2 Nr. 2).
- Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen.
Das Verbot gilt in Gebäuden und vollständig umschlossenen Räumen (§ 1 Abs. 2). Gekennzeichnete Raucherräume sind erlaubt, in Bussen, Straßenbahnen und anderen Fahrzeugen nach § 2 Nr. 2 b jedoch nicht. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 5). Weil das Gesetz keinen Betrag nennt, gilt der allgemeine Rahmen von 5 bis 1.000 Euro nach § 17 OWiG [2].
Darf man in der Bahn und am Bahnhof vapen?
Nein, nicht im Zug. Neben dem Bundesgesetz regeln das die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, Teil A Nr. 6.1: „In Zügen darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.“ Wer sich nicht daran hält, kann von der Fahrt ausgeschlossen werden [3]. Das gilt für Fernverkehr und Regionalverkehr der DB.
Am Bahnhof gilt zusätzlich die Hausordnung. Sie verbietet unter Nr. 1.10 das „Rauchen, einschl. E-Zigaretten und Verdampfern, außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche“ [4]. Anders als das Bundesgesetz greift die Hausordnung auch auf offenen Bahnsteigen. Vapen ist am Bahnhof also nur in den markierten Raucherbereichen erlaubt. Für Busse und Straßenbahnen gilt das Bundesgesetz ebenso.
Welche Bundesländer verbieten E-Zigaretten im Nichtraucherschutzgesetz?
Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Landesbehörden, Sport- und Kultureinrichtungen regeln die Länder. Viele Landesgesetze sprechen nur vom „Rauchen“ oder „Tabakrauchen“. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat 2014 entschieden, dass die E-Zigarette nicht unter ein solches Rauchverbot fällt, wenn das Gesetz sie nicht ausdrücklich nennt, weil beim Dampfen nichts verbrannt wird [5]. Entscheidend ist deshalb der Wortlaut des jeweiligen Landesgesetzes.
| Land | Gesetz | E-Zigarette ausdrücklich erfasst? | Quelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | LNRSchG vom 10.02.2026 | ja, seit 01.06.2026, Dampfprodukte unabhängig vom Inhalt, also auch nikotinfrei | [6] |
| Bayern | GSG | nein, nur das Verdampfen von Cannabis ist dem Rauchen gleichgestellt (seit 01.08.2024) | [7] |
| Berlin | NRSG | nein, § 2 verbietet das „Tabakrauchen“ | [8] |
| Brandenburg | BbgNiRSchG | nein, § 2 verbietet das „Tabakrauchen“ | [9] |
| Bremen | BremNiSchG | derzeit nein, ab 01.01.2027 ja (Gesetz vom 26.08.2026) | [10] |
| Hamburg | HmbPSchG | ja, § 2, seit 05.02.2025 | [11] |
| Hessen | HessNRSG | ja, § 1, seit 18.11.2021, auch auf Kinderspielplätzen | [12] |
| Mecklenburg-Vorpommern | NichtRSchutzG M-V | nein, „Rauchen“ ist als Anzünden oder Am-Brennen-Halten definiert | [13] |
| Niedersachsen | Nds. NiRSG | ja, § 1, geändert 2025 (Nds. GVBl. vom 23.05.2025) | [14] |
| Nordrhein-Westfalen | NiSchG NRW | nein, eine Änderung liegt als Entwurf vor (Drucksache 18/20442) | [5] [15] |
| Rheinland-Pfalz | NRSG | nicht ausdrücklich geregelt, Stand 03.10.2026 | [15] |
| Saarland | NRSG | nicht ausdrücklich geregelt, Stand 03.10.2026 | [15] |
| Sachsen | SächsNSG | nicht ausdrücklich geregelt, Stand 03.10.2026 | [15] |
| Sachsen-Anhalt | NRauchSchG | nicht ausdrücklich geregelt, Stand 03.10.2026 | [15] |
| Schleswig-Holstein | NiRSG | nicht ausdrücklich geregelt, ein Entwurf liegt im Landtag | [15] |
| Thüringen | ThürNRSchutzG | nicht ausdrücklich geregelt, Stand 03.10.2026 | [15] |
Entwürfe sind kein geltendes Recht. Ändert sich ein Landesgesetz, gilt die neue Fassung erst ab dem Tag, an dem sie in Kraft tritt. „Nicht ausdrücklich geregelt“ heißt auch nicht, dass Vapen überall erlaubt ist: Schulen, Kliniken und Behörden regeln es oft zusätzlich in ihrer Hausordnung.
Darf man im Restaurant oder in der Bar vapen?
Das hängt vom Bundesland und vom Wirt ab. In Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gilt das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten auch für E-Zigaretten. Die meisten Landesgesetze lassen Ausnahmen wie Raucherräume oder kleine Einraumgaststätten zu, die Einzelheiten stehen im jeweiligen Gesetz. In den übrigen Ländern entscheidet der Betreiber. Er kann das Vapen über sein Hausrecht untersagen.
Darf man am Arbeitsplatz vapen?
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor Rauch und Dämpfen „von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten“ geschützt sind [16]. E-Zigaretten sind dort ausdrücklich genannt. Wie das umgesetzt wird, legt der Betrieb fest, etwa in einer Hausordnung.
Darf man in der Öffentlichkeit vapen?
Unter freiem Himmel gibt es kein bundesweites Verbot. Auf Straßen, in Parks und auf Plätzen ist Vapen für Erwachsene grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen entstehen durch Landesrecht, zum Beispiel auf öffentlichen Kinderspielplätzen in Hessen, durch kommunale Satzungen, durch Hausordnungen wie die der Bahnhöfe und durch Regeln von Stadien, Freibädern oder Veranstaltungen. In Bremen werden ab 2027 zusätzlich überdachte Haltestellen einbezogen [10].
Was gilt im Flugzeug und im Auto?
Im Flugzeug ist Vapen nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz und nach den Regeln der Airlines verboten, auch das Laden an Bord. Wie die E-Zigarette ins Handgepäck kommt, erklärt E-Zigarette im Flugzeug. Im eigenen Auto gibt es kein ausdrückliches Verbot. Wer fährt, muss aber für freie Sicht sorgen (§ 23 StVO). Einzelheiten stehen in E-Zigarette im Auto.

Gilt das alles auch für Jugendliche?
Nein, für Minderjährige gilt zusätzlich das Jugendschutzgesetz. Nach § 10 JuSchG dürfen E-Zigaretten und Liquids, auch nikotinfreie, nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, und der Konsum in der Öffentlichkeit darf ihnen nicht gestattet werden [17]. Die Altersgrenze erklärt Ab wann darf man vapen?.

Was ist in Hotels und Wohnungen zu beachten?
In der eigenen Wohnung gibt es kein gesetzliches Verbot. In Hotels und Ferienwohnungen gilt die Hausordnung, sie kann das Vapen in Zimmern untersagen. Dampf kann zudem einen Rauchmelder auslösen, wenn er direkt in den Melder gelangt. Hintergründe dazu stehen in Vape und Rauchmelder. Wie viel Dampf entsteht, hängt auch vom Gerät ab: Eine nachfüllbare Vape wie die LUVX Velora lässt sich über den Airflow einstellen, siehe Airflow einstellen. Vorbefüllte Geräte wie die Einweg E-Zigarette LOVESTICKS 800 oder die LUVA Pods haben keinen Regler. Alle Regeln in diesem Artikel gelten unabhängig vom Nikotingehalt auch für eine Vape ohne Nikotin, soweit das jeweilige Gesetz E-Zigaretten erfasst.
Häufige Fragen
Wo darf man in Deutschland vapen?
Überall dort, wo kein Gesetz und kein Hausrecht es verbietet. Verboten ist es bundesweit in Bundesbehörden, öffentlichen Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen. Für Gaststätten, Schulen und Landesbehörden gelten die Landesgesetze, dazu kommen Hausordnungen.
Darf man in der Bahn vapen?
Nein. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz erfasst E-Zigaretten in Zügen, und die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn verbieten das Rauchen auch mit elektrischen Zigaretten. Am Bahnhof ist Vapen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
Darf man im Restaurant vapen?
In Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen fällt die E-Zigarette unter das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten, in Bremen ab 2027. In den anderen Ländern entscheidet der Wirt über sein Hausrecht.
Ist Vapen in der Öffentlichkeit erlaubt?
Unter freiem Himmel gibt es kein bundesweites Verbot. Ausnahmen ergeben sich aus Landesrecht, etwa auf Kinderspielplätzen in Hessen, aus kommunalen Satzungen und aus Hausordnungen.
Darf man am Arbeitsplatz vapen?
Der Arbeitgeber muss Nichtraucher nach § 5 ArbStättV auch vor Dämpfen elektronischer Zigaretten schützen. Ob und wo gedampft werden darf, legt der Betrieb fest.
Was kostet ein Verstoß gegen das Rauchverbot?
Nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz ist ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit, der Rahmen liegt nach § 17 OWiG bei 5 bis 1.000 Euro. Die Landesgesetze haben eigene Bußgeldvorschriften. Bei Hausrecht drohen Platzverweis oder Ausschluss von der Fahrt.
Gilt das Rauchverbot auch für nikotinfreie Vapes?
Das hängt vom Gesetz ab. Baden-Württemberg erfasst Dampfprodukte ausdrücklich unabhängig vom Inhalt. Andere Gesetze sprechen allgemein von elektronischen Zigaretten. Hausordnungen unterscheiden meist nicht nach dem Nikotingehalt.
Quellen
- Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (BNichtrSchG), §§ 1, 2, 5, zuletzt geändert am 27.03.2024. https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/BJNR159510007.html
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 17. https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html
- Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, Neuausgabe vom 14.12.2025, Stand 07.01.2026, Teil A Nr. 6.1. assets.static-bahn.de (PDF)
- Hausordnung der Bahnhöfe, Nr. 1.10, abgerufen am 03.10.2026. https://www.bahnhof.de/hausordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.11.2014, Az. 4 A 775/14. https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2014/4_A_775_14_Urteil_20141104.html
- Baden-Württemberg: Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) vom 10.02.2026, GBl. 2026 Nr. 14 vom 27.02.2026, §§ 1 und 3. baden-wuerttemberg.de (PDF)
- Bayern: Gesundheitsschutzgesetz (GSG), Art. 3, Änderung GVBl. 2024 S. 254. https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2024-254/
- Berlin: Nichtraucherschutzgesetz (NRSG), § 2, Stand 25.06.2026. https://gesetze.berlin.de/perma?j=NRauchSchG_BE
- Brandenburg: Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz (BbgNiRSchG), § 2. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgnirschg
- Bremen: Bremisches Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG), geltende Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.08.2026 (Brem.GBl. S. 598), Änderungen ab 01.01.2027. transparenz.bremen.de
- Hamburg: Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG), § 2, geändert durch Gesetz vom 22.01.2025. https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH000066A9
- Hessen: Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG), § 1, Gesetz vom 11.11.2021. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=NRauchSchG_HE
- Mecklenburg-Vorpommern: Nichtraucherschutzgesetz (NichtRSchutzG M-V), § 1, zuletzt geändert am 04.07.2014. https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007740
- Niedersachsen: Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG), § 1, geändert durch Gesetz vom 20.05.2025, Nds. GVBl. 2025 Nr. 30 vom 23.05.2025. https://voris.wolterskluwer-online.de/
- Landesrecht Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, jeweilige Nichtraucherschutzgesetze, Stand 03.10.2026: https://recht.nrw.de/, https://landesrecht.rlp.de/, https://recht.saarland.de/, https://www.revosax.sachsen.de/, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/, https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/, https://landesrecht.thueringen.de/
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 5 Nichtraucherschutz. https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__5.html
- Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 10. https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html
Stand: 03.10.2026.
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.




















