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E-Zigarette im Flugzeug: Handgepäck und Akku-Regeln

E-Zigaretten dürfen nur in der Kabine mit, im Handgepäck oder am Körper, nicht im Koffer. An Bord ist Vapen und Laden verboten. Was für Einweg-Vapes, Pods, Liquids, Ersatzakkus und Powerbanks gilt, beim Rückflug und am Reiseziel.

Von Produktmanagement LOVESTICKSVeröffentlicht am Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit

E-Zigarette im Flugzeug und Handgepäck: LUVX Pod Kit Blue und LUVA Akkuträger Skyblue mit Akku

Kurz gesagt: Eine E-Zigarette darf im Flugzeug nur in der Kabine mit, also im Handgepäck oder am Körper. Im aufgegebenen Koffer ist sie verboten. An Bord darf sie weder benutzt noch geladen werden. Das gilt für Einweg-Vapes, Pod-Systeme und Akkuträger, mit und ohne Nikotin. Liquids fallen unter die Flüssigkeitsregel: Behälter bis 100 ml in einem durchsichtigen 1-Liter-Beutel. Grundlage sind die Passagierinformationen des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) und die Gefahrgutvorschriften der IATA, Stand der Abfrage 28.09.2026.

Darf man Vapes mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, aber nur in der Kabine. Das LBA führt E-Zigaretten, einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen und anderer persönlicher Inhalationsgeräte mit Batterie, in seiner Übersicht zum Passagiergepäck so auf [1]:

Gepäckart E-Zigarette / Vape Liquid Ersatzakku / Powerbank
Aufgegebenes Gepäck (Koffer) verboten erlaubt verboten
Handgepäck erlaubt Behälter bis 100 ml im 1-Liter-Beutel erlaubt, gegen Kurzschluss geschützt
Am Körper erlaubt – erlaubt
Nutzung / Laden an Bord verboten – Laden der E-Zigarette verboten

Das gilt für Einweg-E-Zigaretten genauso wie für nachfüllbare Pod-Systeme und Akkuträger, weil alle eine Lithium-Batterie enthalten.

E-Zigarette: Handgepäck oder Koffer?

Die E-Zigarette gehört ins Handgepäck oder in die Kleidung, die du am Körper trägst, zum Beispiel in die Jackentasche. Im Koffer ist sie verboten, weil sie Lithium-Batterien und ein Heizelement enthält. Im Frachtraum könnte ein Gerät unbemerkt aktiviert oder ein Akku beschädigt werden, ohne dass jemand reagieren kann. In der Kabine kann die Besatzung eingreifen. Deshalb gilt die Regel für alle Geräte mit Batterie, unabhängig von der Größe des Akkus.

Nach den IATA-Vorschriften müssen E-Zigaretten außerdem vor unbeabsichtigter Inbetriebnahme geschützt sein [3], zum Beispiel ausgeschaltet oder gesperrt, falls das Gerät eine Sperrfunktion hat, und so verstaut, dass nichts auf den Feuertaster drückt. Bei der Sicherheitskontrolle wird das Handgepäck durchleuchtet. Liquids verpackst du dabei nach den Regeln für Flüssigkeiten, das Gerät selbst nicht. Ein leicht erreichbarer Platz im Handgepäck erleichtert die Kontrolle.

Darf man Einweg-Vapes im Flugzeug mitnehmen?

Ja, nach denselben Regeln: nur im Handgepäck oder am Körper, nicht im Koffer, an Bord nicht benutzen. Eine Einweg-E-Zigarette wie die LOVESTICKS 800 oder die nikotinfreie LOVESTICKS Zero enthält einen fest verbauten Akku und fällt deshalb unter die Batterieregeln des LBA. Das eingefüllte Liquid im geschlossenen Gerät musst du nicht in den Flüssigkeitsbeutel legen.

Was passiert, wenn das Handgepäck am Gate eingecheckt wird?

Muss dein Handgepäck am Flugsteig doch in den Frachtraum, nimmst du die E-Zigarette vorher heraus. Laut LBA müssen alle elektronischen Zigaretten und Dampfgeräte sowie Lithium-Ersatzbatterien aus dem Gepäckstück genommen und in der Kabine mitgeführt werden [1]. Es hilft, die Geräte in einer Jackentasche oder einem kleinen Beutel griffbereit zu haben.

Darf man im Flugzeug vapen?

Nein. Laut LBA dürfen E-Zigaretten im Flugzeug weder benutzt noch geladen werden [1]. Das gilt während des gesamten Fluges, auch in der Toilette, und unabhängig davon, ob das Liquid Nikotin enthält. Lade dein Gerät deshalb vor dem Abflug oder nach der Landung, Tipps dazu im Ratgeber Vape aufladen. Auch auf Flughäfen ist Dampfen meist nur in ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt, maßgeblich ist die Hausordnung des Flughafens.

Liquid im Flugzeug: Wie nimmt man Liquids im Handgepäck mit?

Liquids fallen unter die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Laut Bundespolizei gilt [2]:

  • Jeder Behälter darf höchstens 100 ml fassen.
  • Alle Behälter kommen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit bis zu 1 Liter Fassungsvermögen.
  • Pro Fluggast ist ein Beutel erlaubt.

Eine 10-ml-Flasche wie LIQIT liegt deutlich unter der Grenze, mehrere Flaschen passen in den Beutel, solange er sich verschließen lässt. Einzelne Flughäfen mit neuer Kontrolltechnik handhaben die Mengen anders, maßgeblich ist die Auskunft des Abflughafens. Im aufgegebenen Koffer sind Liquids ohne diese Mengenbegrenzung erlaubt, das Gerät aber nicht.

Was gilt für vorbefüllte Pods?

Vorbefüllte Pods wie die LUVA Pods enthalten Liquid. Pods ohne eigenen Akku sind keine Batterien und dürfen nach den LBA-Regeln auch in den Koffer. Wer sie im Handgepäck mitnimmt, legt sie am besten zu den Flüssigkeiten in den 1-Liter-Beutel. Das gilt auch für befüllte Pods nachfüllbarer Geräte, wenn sie getrennt vom Akkuträger transportiert werden.

Wie vermeidet man ausgelaufene Pods auf Reisen?

Durch Druck- und Temperaturunterschiede kann Liquid aus nachfüllbaren Pods austreten. Hilfreich ist:

  • Pods nicht randvoll, sondern nur bis zur Markierung befüllen.
  • Geräte aufrecht und nicht in der prallen Sonne transportieren.
  • Einfüllöffnungen vollständig schließen, zum Beispiel beim Side-Filling-Pod der LUVX Velora, siehe LUVX Velora befüllen.
  • Ein Papiertuch und einen kleinen Beutel für das Gerät einpacken.

Was gilt beim Rückflug und beim Umsteigen?

Beim Rückflug gelten die Vorgaben am jeweiligen Abflughafen. Auf Flughäfen außerhalb der EU können andere Mengen oder Verfahren gelten, beim Umsteigen wird das Handgepäck teilweise erneut kontrolliert. Dass E-Zigaretten nicht in das aufgegebene Gepäck gehören, gilt nach den internationalen Gefahrgutvorschriften der IATA auch außerhalb Deutschlands [3]. Plane deshalb für Hin- und Rückflug gleich: Gerät und Liquids ins Handgepäck, Koffer ohne E-Zigarette.

Was gilt für Ersatzakkus und Powerbanks?

Ersatzakkus und Powerbanks sind laut LBA im aufgegebenen Gepäck verboten und nur im Handgepäck oder am Körper erlaubt [1]. Nach den IATA-Vorschriften müssen Ersatzbatterien einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein, zum Beispiel in einer eigenen Hülle oder mit abgeklebten Kontakten [3]. Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen laut IATA höchstens 100 Wh haben [3]. Für Powerbanks hat die ICAO ihre Vorschriften zum 27. März 2026 verschärft: Reisende dürfen weltweit höchstens zwei tragbare Akkus in die Kabine mitnehmen. Einige Airlines, etwa die Gesellschaften der Lufthansa Group, untersagen zudem die Nutzung von Powerbanks an Bord [5]. Airlines und Staaten können weitere Grenzen festlegen.

Gilt das auch für nikotinfreie E-Zigaretten?

Ja. Die Regeln im Flugzeug hängen am Akku, nicht am Nikotin. Auch eine E-Zigarette mit nikotinfreiem Liquid enthält eine Lithium-Batterie und ein Heizelement. Sie darf deshalb ebenfalls nur ins Handgepäck oder am Körper mit und an Bord weder benutzt noch geladen werden. Mehr zu nikotinfreien Geräten: Nikotinfreie Vape.

Wie viele E-Zigaretten darf man mitnehmen?

Die Vorgaben von LBA und IATA beziehen sich auf E-Zigaretten für den persönlichen Gebrauch. Eine allgemeine Stückzahl nennt die Passagierinformation des LBA nicht [1]. Für tragbare elektronische Geräte insgesamt nennen Airlines und IATA-Hinweise häufig bis zu 15 Geräte pro Person [5]. Airlines können aber eigene Grenzen festlegen, etwa für Geräte oder Ersatzakkus. Maßgeblich ist die Gepäckregel der gebuchten Fluggesellschaft.

Was ist bei Airline und Reiseziel zu beachten?

Die Regeln des LBA sind Mindestregeln, Airlines können strengere Vorgaben machen. Am Zielort gilt außerdem das dortige Recht: In manchen Ländern ist die Einfuhr, der Besitz oder der Verkauf von E-Zigaretten eingeschränkt oder verboten. Informiere dich vorher bei offiziellen Stellen, etwa über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts [4]. Wer sein Gerät nach der Reise loswerden möchte: Vapes entsorgen. Für längere Reisen kann ein nachfüllbares Gerät praktisch sein, weil nur Liquid nachgekauft werden muss, siehe Pod-System erklärt.

Checkliste vor dem Flug

  • E-Zigarette ins Handgepäck oder in die Jackentasche, nicht in den Koffer.
  • Gerät vor dem Abflug laden, an Bord nicht benutzen und nicht laden.
  • Liquids in Behältern bis 100 ml in den 1-Liter-Beutel.
  • Gerät gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
  • Ersatzakkus nur in der Kabine, gegen Kurzschluss geschützt, höchstens zwei Powerbanks.
  • Pods nicht randvoll, Einfüllöffnungen schließen.
  • Regeln der Airline und des Ziellandes vorher prüfen.

Häufige Fragen

Darf man Vapes mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, aber nur im Handgepäck oder am Körper. Im aufgegebenen Koffer sind E-Zigaretten verboten.

Darf man Vapes im Koffer mitnehmen?

Nein. Wegen der Lithium-Batterie sind E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck verboten. Liquids ohne Gerät dürfen in den Koffer.

Darf man im Flugzeug vapen?

Nein. E-Zigaretten dürfen an Bord weder benutzt noch geladen werden, auch nicht auf der Toilette.

Wie viel Liquid darf ins Handgepäck?

Behälter bis je 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Person. Mehrere 10-ml-Flaschen sind damit möglich.

Darf man Einweg-Vapes im Flugzeug mitnehmen?

Ja, im Handgepäck oder am Körper, nicht im Koffer. An Bord dürfen sie nicht benutzt werden.

Muss die E-Zigarette in den Flüssigkeitsbeutel?

Nein, nur Liquids und separat transportierte befüllte Pods. Das Gerät selbst kommt ins Handgepäck oder in die Jackentasche.

Gilt das auch für nikotinfreie E-Zigaretten?

Ja. Die Regeln hängen am Akku, nicht am Nikotin.

Wie viele E-Zigaretten darf man mitnehmen?

Das LBA nennt keine allgemeine Stückzahl für den persönlichen Gebrauch. Maßgeblich sind die Gepäckregeln der Airline, die eigene Grenzen festlegen kann.

Wie viele Powerbanks darf man mitnehmen?

Seit dem 27. März 2026 nach ICAO-Vorgaben höchstens zwei tragbare Akkus in der Kabine, im Koffer sind sie verboten. Airlines können strengere Regeln haben.

Quellen

  1. Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Passagierinformation Gefahrgut, „E-Zigarette“. https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Gefahrgut/Passagierinformation/Passagiergepaeck/E-Zigarette.html
  2. Bundespolizei: Flüssigkeiten an Bord, veröffentlicht 17.11.2025. https://www.bundespolizei.de
  3. IATA: Gefahrgutvorschriften, Tabelle 2.3.A (Bestimmungen für Passagiere). https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-de-2.3.a.pdf
  4. heise online: „Flugreisen: Powerbanks und E-Zigaretten gehören ins Handgepäck“, 2026. https://www.heise.de/news/Flugreisen-Powerbanks-und-E-Zigaretten-gehoeren-ins-Handgepaeck-11362708.html
  5. Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

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