Kurz gesagt: Ein Einweg-Vape-Verbot gibt es in Deutschland derzeit nicht. Einweg-E-Zigaretten mit höchstens 2 ml Liquid und höchstens 20 mg/ml Nikotin dürfen nach § 14 TabakerzG verkauft werden. Der Bundesumweltminister hat im Mai 2026 ein Gesetz angekündigt, nachfüllbare Geräte sollen nicht betroffen sein. Bereits beschlossen ist die EU-Batterieverordnung: Ab dem 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien in neu in Verkehr gebrachten Produkten vom Endnutzer entnehmbar und austauschbar sein. Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Händler von E-Zigaretten Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Belgien und Frankreich haben Einweg-Vapes bereits verboten, Österreich folgt Ende 2026.
Gibt es ein Einweg-Vape-Verbot in Deutschland?
Nein. Stand 28.09.2026 gibt es in Deutschland kein gesetzliches Verbot von Einweg-Vapes. § 14 Abs. 1 TabakerzG erlaubt elektronische Einwegzigaretten mit höchstens 2 ml, der Nikotingehalt ist auf 20 mg/ml begrenzt [1]. Ein Gesetz, das diese Geräte verbietet, ist weder beschlossen noch im Bundesgesetzblatt verkündet.
| Thema | Status | Seit bzw. ab |
|---|---|---|
| Rücknahmepflicht für E-Zigaretten bei allen Händlern, auch online | gilt | 01.07.2026 [2] |
| Austauschbare Gerätebatterien (Art. 11 EU-Batterieverordnung) | beschlossen | 18.02.2027 [3] [4] |
| Nationales Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten | angekündigt, kein geltendes Recht | offen [5] |
Was ist zum Vape-Verbot in Deutschland geplant?
Nach einem Treffen mit den Umweltministerinnen und -ministern der Länder in Leipzig kündigte Bundesumweltminister Carsten Schneider im Mai 2026 an, noch 2026 einen Gesetzentwurf gegen Einweg-E-Zigaretten vorzulegen [5]. Als Grund nannte er Brände in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen durch falsch entsorgte Akkus. Nachfüllbare Geräte sollen laut Ankündigung nicht betroffen sein [5].
Im Sommer 2026 wurde ein Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bekannt. Laut Stellungnahme des Entsorgerverbands BDE vom 7. August 2026 ergänzt er die Verordnungsermächtigung für Verbote des Inverkehrbringens bestimmter Produkte, beispielsweise für Einweg-E-Zigaretten mit Lithium-Ionen-Akkus [6]. Eine Verordnungsermächtigung ist die Rechtsgrundlage, auf der ein Verbot später erlassen werden kann, noch kein Verbot. Ein Datum, ab dem Einweg-Vapes nicht mehr verkauft werden dürfen, gibt es damit nicht.
Was das geplante Verbot nicht betrifft (nach aktuellem Stand)
- Nachfüllbare Geräte: laut Ankündigung ausgenommen [5].
- Liquids: Ein allgemeines „Liquid-Verbot“ ist nicht angekündigt. Für Liquids gelten weiter die Regeln des § 14 TabakerzG, etwa höchstens 20 mg/ml und Flaschen bis 10 ml [1].
- Bereits gekaufte Geräte: Angekündigt ist ein Verkaufsverbot, kein Nutzungsverbot [5].
Was hat der Bundesrat zum Einweg-Verbot beschlossen?
Der Bundesrat hat sich mehrfach für ein Verbot ausgesprochen, ein Gesetz ist daraus bisher nicht entstanden.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 03.03.2023 | Entschließung des Bundesrates (Drucksache 3/23): Aufforderung an die Bundesregierung, sich für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene und in Deutschland einzusetzen [7] |
| 2025 | Stellungnahme des Bundesrates zur ElektroG-Novelle mit Forderung nach einem Verbot (BT-Drs. 21/2070). Die Bundesregierung verwies auf eine Lösung auf EU-Ebene [8] |
| 21.11.2025 | Der Bundesrat billigte die ElektroG-Novelle, ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen eines Verbots fand keine Mehrheit [7] |
| 01.01.2026 | ElektroG-Novelle in Kraft |
| 08.05.2026 | Bundesumweltminister kündigt Gesetzentwurf zum Verbot an [5] |
| 01.07.2026 | Rücknahmepflicht für E-Zigaretten im Handel gilt [2] |
| 07.08.2026 | BDE-Stellungnahme zum KrWG-Referentenentwurf mit Verordnungsermächtigung [6] |
| 18.02.2027 | Art. 11 EU-Batterieverordnung gilt [3] |
Was ändert die EU-Batterieverordnung ab 2027?
Artikel 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet Unternehmen, die Produkte mit eingebauten Gerätebatterien in Verkehr bringen, dafür zu sorgen, dass diese Batterien vom Endnutzer während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können [4]. Laut den Leitlinien der EU-Kommission (C/2025/214) gilt das ab dem 18. Februar 2027 [3].
„Vom Endnutzer entfernbar“ heißt: Die Batterie muss sich mit handelsüblichen Werkzeugen entnehmen lassen, ohne Spezialwerkzeug (außer es wird kostenlos mitgeliefert), Wärme oder Lösungsmittel. Anleitung und Sicherheitsinformationen zum Austausch müssen beiliegen und online verfügbar sein [4]. Die Leitlinien nennen E-Zigaretten als Beispiel für Produkte, deren kleine Lithium-Batterien in Abfallanlagen Brände auslösen können [3].
- Die Pflicht richtet sich an Unternehmen, die Produkte in Verkehr bringen, nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Sie betrifft grundsätzlich alle Produkte mit eingebauter Gerätebatterie, also auch nachfüllbare Pod-Systeme, nicht nur Einweg-Geräte. Für einzelne Produktgruppen gibt es Ausnahmen [4].
- Art. 11 ist kein ausdrückliches Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Geräte mit fest verklebtem Akku erfüllen die Anforderung nach dem Wortlaut aber nicht, sofern keine Ausnahme greift. Wie Ware zu behandeln ist, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, wird in der Fachliteratur unterschiedlich bewertet.
- Ein Nutzungsverbot für bereits gekaufte Geräte enthält Art. 11 nicht.
Welche EU-Länder haben Einweg-Vapes verboten?
| Land | Regelung | Gilt seit oder ab |
|---|---|---|
| Belgien | Verkaufsverbot durch Königlichen Erlass vom 03.05.2024, von der EU-Kommission nach Notifizierung akzeptiert | 01.01.2025 |
| Frankreich | Gesetz Nr. 2025-175 vom 24.02.2025: Verbot von Verkauf, Vertrieb und kostenloser Abgabe, Geldbuße bis 100.000 Euro | 26.02.2025 |
| Österreich | Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG), Nationalrat 07.07.2026, Bundesrat 16.07.2026: Verbot von Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin | Ende 2026 |
Die Angaben stammen aus den offiziellen Informationen der jeweiligen Staaten (siehe Quellen) [9].
Welche Geräte sind vom Einweg-Vape-Verbot nicht betroffen?
Die Verbote in Belgien, Frankreich und Österreich sowie die deutsche Ankündigung richten sich gegen Einweg-E-Zigaretten, also Geräte, die ab Werk befüllt sind und nicht nachgefüllt werden. Nicht darunter fallen:
- Nachfüllbare Pod-Systeme, bei denen Liquid aus einer Flasche eingefüllt wird, zum Beispiel die LUVX Velora mit 10-ml-Pod oder das LUVX Pod Kit 1000 mAh mit 2-ml-Pod, befüllt mit LIQIT.
- Wiederaufladbare Akkuträger mit vorbefüllten Wechsel-Pods, zum Beispiel der LUVA Akkuträger mit LUVA Pods. Hier wird nur der Pod ersetzt, der Akkuträger bleibt in Gebrauch.
Die Vorgaben der EU-Batterieverordnung zu entnehmbaren Batterien gelten dagegen für alle Geräte mit Gerätebatterie. Die Unterschiede der Bauformen erklärt der Ratgeber Was ist ein Pod System?, den Umstieg Von Einweg auf nachfüllbar.
Was gilt schon heute? Rücknahmepflicht seit 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Händler, die E-Zigaretten anbieten oder in den letzten sechs Monaten angeboten haben, Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen, unabhängig von ihrer Verkaufsfläche und ohne Neukauf (§ 17 Abs. 1a ElektroG), ausdrücklich auch im Versandhandel (§ 17 Abs. 2 ElektroG) [2]. Wie die Rückgabe funktioniert, erklärt der Ratgeber Vapes entsorgen.
Begriffe kurz erklärt
- Inverkehrbringen: das erstmalige Bereitstellen eines Produkts auf dem Markt. Viele Produktvorschriften knüpfen an diesen Zeitpunkt an, nicht an die spätere Nutzung.
- Verordnungsermächtigung: eine Regelung in einem Gesetz, die die Regierung ermächtigt, Details später per Verordnung festzulegen, etwa ein Produktverbot.
- Gerätebatterie: laut EU-Batterieverordnung eine gekapselte, vergleichsweise leichte Batterie, wie sie in E-Zigaretten steckt.
- Referentenentwurf: ein erster Gesetzentwurf aus einem Ministerium, der noch mit Ländern und Verbänden abgestimmt wird.
Weitere Begriffe erklärt das Glossar unter Einweg-E-Zigarette und Refill.
Warum Einweg-Geräte mit 2 ml Füllmenge meist rund 600 bis 800 Züge angeben, erklärt Wie viele Züge hat eine Vape?
Was heißt das jetzt praktisch?
- Einweg-Geräte sind derzeit legal erhältlich, sofern sie das Tabakerzeugnisgesetz einhalten, zum Beispiel die LOVESTICKS 800 oder die nikotinfreie LOVESTICKS Zero [1].
- Wer sich schon jetzt umstellen möchte, findet bei nachfüllbaren Systemen Geräte, die nach aktuellem Stand nicht unter das angekündigte Verbot fallen.
- Leere Geräte immer zurückgeben, nie in den Hausmüll oder Gelben Sack. Genau das ist der Grund für die Gesetzespläne [5].
- Auf dem Laufenden bleiben: Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt oder beschlossen ist. Weitere geltende Regeln: Ab wann darf man vapen? und Liquidsteuer 2026.
Häufige Fragen
Sind Einweg-Vapes in Deutschland verboten?
Nein. Stand 28.09.2026 ist der Verkauf erlaubt, sofern die Geräte § 14 TabakerzG einhalten, also höchstens 2 ml Liquid und höchstens 20 mg/ml Nikotin. Ein Verbot ist angekündigt, aber nicht beschlossen.
Ab wann gilt das Einweg-Vape-Verbot?
Ein Datum gibt es nicht. Angekündigt ist ein Gesetzentwurf noch im Jahr 2026. Ein Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht laut BDE eine Rechtsgrundlage für spätere Verbote vor.
Gibt es ein allgemeines Vape-Verbot in Deutschland?
Nein. Angekündigt ist ein Verbot für Einweg-E-Zigaretten. Nachfüllbare Geräte und Liquids sollen laut Ankündigung nicht betroffen sein.
Was ändert sich am 18. Februar 2027?
Ab dann gilt Art. 11 der EU-Batterieverordnung: Gerätebatterien in neu in Verkehr gebrachten Produkten müssen vom Endnutzer mit handelsüblichen Werkzeugen entnommen und ausgetauscht werden können.
Betrifft die Akku-Regel auch Pod-Systeme?
Nach dem Wortlaut gilt Art. 11 grundsätzlich für alle Geräte mit eingebauter Gerätebatterie, die ab dem 18.02.2027 neu in Verkehr gebracht werden. Wie Hersteller ihre Geräte anpassen, bleibt abzuwarten.
Darf ich meine Einweg-Vape nach einem Verbot weiter benutzen?
Angekündigt ist ein Verkaufsverbot, kein Nutzungsverbot. Auch die EU-Akku-Regel richtet sich an Unternehmen, nicht an Nutzer.
Muss ich meine Einweg-Vape jetzt abgeben?
Nein. Leere oder defekte Geräte gehören aber nicht in den Hausmüll. Seit dem 1. Juli 2026 nimmt jede Verkaufsstelle von E-Zigaretten sie kostenlos zurück, auch online.
Welche Länder haben Einweg-Vapes verboten?
Belgien seit 01.01.2025, Frankreich seit 26.02.2025. Österreich hat ein Verbot beschlossen, das Ende 2026 gilt.
Was passiert mit Einweg-Vapes, die bei einem Verbot noch im Handel sind?
Das hängt von der Ausgestaltung des Gesetzes ab, etwa von Übergangsfristen. Ein Gesetzestext liegt noch nicht vor.
Quellen
- § 14 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__14.html
- § 17 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__17.html
- Europäische Kommission: Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien (C/2025/214). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AC_202500214
- Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Art. 11. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A02023R1542-20250731
- DIE ZEIT / dpa: „Bundesumweltminister kündigt Verbot von Einweg-Vapes an“, 08.05.2026. https://www.zeit.de/news/2026-05/08/bundesumweltminister-kuendigt-verbot-von-einweg-vapes-an
- BDE: „Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes“, 07.08.2026. https://www.bde.de/presse/referentenentwurf-zur-novelle-des-kreislaufwirtschaftsgesetzes/
- Bundesrat: Drucksache 3/23 (Beschluss) und Plenarsitzung vom 21.11.2025. https://www.bundesrat.de
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/2070. https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102070.pdf
- Service Public (Frankreich) zum Gesetz Nr. 2025-175; FÖD Volksgesundheit (Belgien); Parlamentskorrespondenz des österreichischen Parlaments vom 16.07.2026.
Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren. Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.
